AGB der @ COS Communications- & Solutions GmbH
Stand: Februar 2014

1. Geltungsbereich
a) Unsere nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich.
b) Einer Einbeziehung und Geltung abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
c) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
d) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
e) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Anbieterkennzeichnung
Anbieter und Vertragspartner ist die @ COS Communications- & Solutions GmbH, Landkreis Forchheim, Seidmar 20, 91359 Leutenbach, Deutschland, vertreten durch die
Geschäftsführer: Andreas Roth, Frau Doris Roth
Telefon: , Telefax: , E-Mail: , WWW: www.etcos.de
eingetragen im HR-Register beim AG Bamberg unter Nummer: HRB 7877
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE812999347

3. Angebote – Zustandekommen von Verträgen
a) Der Mindestauftragswert beträgt 150,00 € netto.
b) Unsere Angebote sind, soweit nicht anderweitig vereinbart, bis 10 Tage nach Eingang des Angebotes beim Kunden gültig.
c) Unsere Angebote sind stets freibleibend, können also bis zur Annahme durch den Kunden widerrufen werden.
d) Gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab, die als Vertragsangebot gemäß §  145 BGB zu qualifizieren ist, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

4. Preise – Zahlungsbedingungen
a) Der Mindestauftragswert beträgt 150,00 € netto.
b) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
c) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
d) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
e) Wir behalten uns das Recht vor, nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme zu liefern.
f) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30  Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
g) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

5. Lieferzeit
a) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
b) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
c) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
d) Sofern die Voraussetzungen von Abs.  (c) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6. Gefahrenübergang – Verpackungskosten
a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart.
b) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
c) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden eindecken.

7. Mängelhaftung – Schadenersatzansprüche
a) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §  377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung tragen wir die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
d) Für durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss für einen vernünftigen Dritten vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
e) Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung eines Anspruches auf Nacherfüllung, auf Minderung, auf Rücktritt oder Schadenersatz wegen fahrlässig verursachter Sach- und Vermögensschäden beträgt 12 Monate. Im übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
f) Die Haftung wegen des arglistigen Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie, der Vereinbarung eines Fixgeschäftes nach § 286 Abs.2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
g) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§  478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
h) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.

8. Gesamthaftung
a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §  823 BGB.
b) Die Begrenzung nach Abs.  (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
c) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Eigentumsvorbehaltssicherung
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
b) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §  771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §  771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
c) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
d) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
e) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
f) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

10. Vertragssprache – Gerichtsstand – Erfüllungsort
a) Vertragssprache ist Deutsch.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
c) Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig.
d) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Stand: 02/2014